„Arbeit muss sich wieder lohnen!“ PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 22. Juni 2010 um 11:37 Uhr
Nach 5 Jahren Hartz-IV: Neuer Reformbedarf auf dem Weg Deutschlands in das Ausbeutungsparadies „Billiglohnland“
Zum Jahrestag der Hartz-IV-Gesetzgebung zieht die Nation Bilanz, – und die fällt nicht eben überzeugend aus: Angeregt durch das Verfassungsgerichts-Urteil vom 9.2., das Teile der Regelungen verwirft, melden Politik und Öffentlichkeit allenthalben Verbesserungsbedarf an:
Zu viele rechtliche Einsprüche, zu kompliziert, zu lasch, keiner blickt mehr durch, zu teuer, zu ineffizient, unwürdig  usw. usf. So richtig in Atem hält die Republik letztlich aber der Außenminister mit seiner Warnung, dass auch in heutigen Zeiten dem Volke keinesfalls „anstrengungsloser Wohlstand“ versprochen werden dürfe. Das wollte ihm dann so gut wie keiner durchgehen lassen: Das Leben mit Hartz-IV-Bezügen – ein „altrömisch-dekadentes“ Zuckerschlecken? Hohe Zeit also für beißende Ironie und kritische Fragen an den FDP-Vorsitzenden: Pauschale Verunglimpfung der Unterschicht, die es in der Krise schwer genug hat, das geht nicht, zumal „wir“ natürlich sofort gemerkt haben, dass Westerwelle mit den „provokanten Äußerungen“ nur seine schlechten Umfragewerte aufpeppen wollte. Die öffentliche Zurechtweisung des Außenministers (Die Kanzlerin: „Das sind nicht meine Worte.“) hat moralische Gemüter einigermaßen zufrieden gestellt, letztlich verstellt sie aber den Blick erstens auf eine nüchterne Bilanz, die über die „tiefgreifendste Sozialreform der letzten Jahrzehnte“ und ihre Bedeutung für Arbeiten und Leben in dieser Republik zu ziehen wäre. Und zweitens auf die Reformperspektiven, mit denen die schwarz-gelbe Regierung an die sozialpolitischen Leistungen ihrer Vorgänger anknüpfen will.
***
Die Bilanz des Wirkens der vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, welche den Namen des Ex-VW-Personalchefs tragen, und der „Agenda 2010“ ist überzeugend: Die Verfügung über Arbeit zum Zwecke der Vermehrung des Geldes der Anwender ist in Deutschland billiger geworden, und die Verfügung über Arbeitskräfte ist von so gut wie allen lästigen sozialpolitischen Schranken befreit worden: Wer will und kann, darf Arbeitskräfte zu jedem Preis anheuern, so lang und so kurz, wie er es braucht, Arbeiter dürfen verliehen, geringfügig oder mit grenzenloser Überarbeit, als Tagelöhner usw. beschäftigt werden, und zwar hochoffiziell, rechtlich, oft tarifvertraglich geregelt, und so von jedem Ruch illegaler Ausbeutung befreit. Und: Stets finden sich genügend Menschen, die das auch tun müssen. Zu verdanken haben die Anwender von Arbeit diese paradiesischen Zustände dem erfolgreichen Zusammenwirken ihrer eigenen ökonomischen Erpressungsmacht, welche sie mit der Schaffung von Millionen Überflüssiger gesteigert haben, und Schröders rot-grüner Reformmannschaft, die ihr Tun der Entfaltung dieser privaten Erpressungsmacht widmet. Aus der Massenarbeitslosigkeit zur Mitte des Jahrzehnts zieht die nämlich einen sinnigen Schluss: Wenn Millionen dauerhaft marktwirtschaftlich überflüssig sind, muss das an „Beschäftigungshindernissen“ liegen, die man auf den „zu teuren“ Sozialstaat, also auf Leistungsansprüche von alten, kranken oder arbeitslosen Versicherten und auf eine „verkrustete, überregulierte“ staatliche Geschäftsordnung des Arbeitsmarkts zurückführt.
Wenn in Deutschland mehr rentabel gearbeitet werden soll, muss Arbeit  billiger und freier verfügbar werden!, lautet das vorwärtsweisende Credo der Sozialpolitiker, die mit  zahllosen „Strukturreformen“ nicht nur die Lohnnebenkosten senken, sondern neuen Lohnarbeiterexistenzen wie „Leih- und Zeitarbeitern“ zum Durchbruch verhelfen. Schließlich soll die Freiheit kapitalistischer Kalkulation entfesselt werden, durch ein Billigangebot an die Unternehmer, die dieses seither vom Handwerker bis hinauf zum multinationalen Konzern weidlich nutzen, so sehr, dass Kanzler Schröder schon 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum Davos in aller Bescheidenheit damit für seinen Standort werben kann:
„Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt!“ -
nicht zuletzt dank der Krönung dieses edlen Reformwerkes, dem vierten „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, von unverbesserlichen Sozialromantikern als „Armut per Gesetz“ beschimpft. Den innovativen Regierenden gelingt es mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die bundesdeutsche Gesellschaft um einen neuen Typus von Elendsgestalt zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbsarbeit zu bereichern: weder arbeitslos mit Aussicht auf reguläre Beschäftigung, noch sozialpolitisch als Muster ohne Wert endgültig  abgeschrieben. Arbeitsfähigen Arbeitslosen nämlich zeichnet das neue Gesetz einen beeindruckend flotten Karriereweg vor: Nach etwa einem Jahr Arbeitslosigkeit ist das Arbeitslosengeld I zu Ende. Damit ist Schluss mit Lohnersatzleistungen (einem Prozentsatz vom bisherigen Lohn) und der damit verknüpften Perspektive und Hoffnung auf eine Neuanstellung, die in Sachen Geld und Qualifikation ungefähr der bisherigen entspricht. Die Behörde fällt das Urteil, dass aus diesem Menschen kein regulär Beschäftigter mehr wird und stürzt den nunmehr Langzeitarbeitslosen in eine neue sozialstaatliche Welt: Sie fordert den weitgehenden Verzehr des Privatvermögens, ehe der „Kunde“ der Arbeitsagentur ein staatlich definiertes Existenzminimum gewährt bekommt. Allerdings nicht einfach so: Gratis dazu erhält der „Kunde“ die „Förderung“ von Beschäftigung – dies die höfliche Umschreibung für den staatlichen Zwang, jede Arbeit und Umschulung anzunehmen, die vom Fallmanager angeboten wird. Fällt dabei ein „Hinzuverdienst“ an, darf der Hartz-IV-Empfänger mit ihm dazu beitragen, die staatlichen Unkosten für den Erhalt seiner kapitalistisch überflüssigen Person zu senken: Der Staat zieht den „Hinzuverdienst“ vom Regelsatz der Grundversorgung ab. Für seine gute Tat darf der „Hinzuverdiener“ etwas vom Verdienten behalten, seine einzige Möglichkeit, sich aus dem Leben unter Regelsätzen etwas herauszuarbeiten. Diese sinnreiche Kombination von „Fordern und Fördern“ stellt das stehende Millionenheer der Hartz-IV-Empfänger in den neuen Status zwischen Arbeitslosigkeit, Arbeitszwang und -gelegenheit, worin es einen wesentlichen Dienst verrichtet. Es erlaubt Kapitalisten aller Couleur eine aussichtsreiche Kalkulation: Man tritt staatlich drangsalierten Arbeitslosen gegenüber, denen jede Kalkulation in Sachen Bezahlung verboten ist, und bezahlt dementsprechend. So reißen alle möglichen Formen von Billigstbeschäftigung ein; der Staat selbst geht mit gutem Beispiel voran, exerziert mit kommunalen 1-€-Jobs vor, wie er sein Zwangsregime meint, und dass auch schäbigste Bezahlung weder den Geber noch den Nehmer von Arbeit schändet.
Leute zu elenden Bedingungen für ein paar Euro die Stunde anstellen, das haben einzelne Arbeitgeber auch vor Hartz-IV betrieben. Jetzt, wo von Staats wegen massenhaft Leute existieren, die zu jedem Preis arbeiten müssen, wird dieses vornehme Geschäft in einem der „reichsten Länder der Welt“ allgemeine Übung: Zahllose Gewerbetreibende schaffen nicht nur neue Unternehmungen, für deren Wachstum sie sich von vornherein auf dem neuen Hartz-IV-Arbeitsmarkt bedienen. Als findige Nutznießer der staatlichen Freiheiten sorgen sie auf noch  andere Art für eine schlagartige Vermehrung derartiger Arbeitsverhältnisse: Sie entlassen Stammbelegschaften, um  sie in neu gegründeten Subunternehmen billiger wieder einzustellen; sie ziehen neue Abteilungen mit neuem Billigpersonal hoch usw. Dergestalt wandeln sie haufenweise reguläre Beschäftigung in niedriger bezahlte um, so dass darüber neue Billiglohn-Branchen entstehen, deren Dienstleistungen wiederum bei allen kapitalistischen Unternehmen kostensenkend wirken. So holt man mieseste Arbeit ohne Lohngrenze nach unten endgültig aus der „Schmuddelecke“ der bundesdeutschen Gesellschaft.
***
So weit so gut: Deutschland hat 2010 nicht nur einen Niedriglohn-Sektor, es ist ein veritables, hochmodernes Niedriglohn-Land geworden: Hungerlöhne in manchen Branchen und der Druck der Arbeitslosen wirken segensreich auf das nationale Lohnniveau insgesamt, so dass Hightech-Kapitalproduktivität, billige Löhne und alle Freiheiten im Umgang mit der Arbeitskraft, die man vormals mit dem Unwort „Manchester“ zu titulieren pflegte, in schönster Koexistenz leben. Aus den Verheißungen, welche mit der Etablierung der Hartz-Gesetze dem (arbeitslosen) Volk verabreicht wurden, ist etwas geworden; allerdings wohl etwas anderes, als die Betroffenen, die auf eine Rückkehr in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt setzten, sich erhofft haben: Die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen ist von etwa fünf Millionen auf 3,5 Millionen gesunken. Die Zahl der Bedürftigen, die auf staatliche Grundsicherung nach Hartz-IV angewiesen sind, hat dabei aber nicht abgenommen, im Gegenteil: Heute arbeiten Millionen in Beschäftigungsverhältnissen, deren gemeinsamer Nenner die systematische Trennung des Lohnes von seiner Funktion ist, seinem Bezieher einen Lebensunterhalt zu gewähren. Sie bilden den neuen, sozialpolitisch anerkannten Stand der working poor.
Zufrieden sind die politisch Verantwortlichen im Zieljahr der Agenda 2010 mit ihrer Reform dennoch nicht wirklich – und zwar wegen einer Kehrseite des mit ihr erreichten Erfolgs. Vor fünf Jahren hat man eine abschreckend niedrige Grundsicherung eingeführt, um die Arbeitslosen zu zwingen, sich irgendeine Arbeit zu suchen; und man ist davon ausgegangen, dass diejenigen, die Arbeit finden, aufhören „Kunden“ der Arbeitsagentur zu sein; dass diejenigen aber, die keine richtige Anstellung finden und auf Hartz-IV angewiesen bleiben, mit ihren hinzuverdienten Euros die Unkosten senken helfen, die ihr Leben dem Staat verursacht. Dank des nunmehr etablierten Niedriglohnsektors erscheint die Trennung zwischen Arbeitslosen, die Unterstützung brauchen, und Arbeitsplatzbesitzern, die Steuern zahlen, antiquiert; daher erscheint auch das Anreizsystem, mit dem die Behörde ihre „Kunden“ zur Aufnahme von Arbeit „motiviert“, nunmehr kontraproduktiv und soll korrigiert werden:
„Der Koalitionsvertrag sieht eine deutliche Verbesserung der sog. „Hinzuverdienstregelungen“ in der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor, um den Anreiz zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen. Ziel ist es zu verhindern, dass sich Langzeitarbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung zufrieden geben und in Minijobs verharren. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen so gestaltet werden, dass sie stärker zu einer Vollzeitbeschäftigung motivieren.“ (Kabinettsvorlage, FAZ 21.4.10.)
Die noch gültigen Hinzuverdienst-Regelungen gehen davon aus, dass die Grundsicherung mit ihren 351 Euro plus Wohnkostenübernahme für nicht oder kaum beschäftigte Arbeitnehmer das passende Maß des Lebensunterhalts ist, dass richtig beschäftigte Leute dagegen viel mehr verdienen und auf eigenen Füßen stehen. Hartz-IV-Empfänger dürfen daher von den ersten 400 hinzuverdienten Euros einen größeren Prozentsatz behalten, damit sie überhaupt einen Anreiz zur Arbeit haben; von Lohn aber, der darüber hinausgeht, müssen sie mehr abgeben, weil sie ja schon die Grundsicherung und obendrein ihr selbst verdientes Taschengeld beziehen. Diese Abstufung wird jetzt als „Beschäftigungshindernis“ ins Visier genommen: Man habe, heißt es, die Annahme von Minijobs belohnt; die Aufnahme von mehr Arbeit bis hin zu Vollzeitstellen aber bestraft, weil der Mensch nicht oder kaum über die Grundsicherung hinauskommt, wenn er den größten Teil des Verdienten bei der Staatskasse abliefern muss bzw. von seiner Sozialhilfe abgezogen bekommt. Vorbei ist eben die Zeit, in der sich ein Vollzeit-Beschäftigter daran nicht stören musste, weil er sowieso viel mehr als diese Hungerration verdient und sich gerne aus der Sozialhilfe verabschiedet: Mehr als das Grundsicherungsniveau wird in vielen Branchen auch für die volle Arbeitswoche nicht mehr bezahlt.
Historisch überholt sind auch die Bedenken des damaligen Arbeitsministers Müntefering dagegen dass Leute, die mehr oder weniger Vollzeit arbeiten, dennoch „Anspruch auf ergänzende Leistungen“ nach Sozialgesetzbuch II haben sollten. Er witterte da Missbrauch durch die Herren Unternehmer, die ihre Arbeitskräfte regulär benutzen und die Kosten für deren Lebensunterhalt beim Staat abladen. Er forderte, solche „Mitnahmeeffekte“ nicht zu dulden und Vollzeit-Beschäftigung unterhalb eines Mindestlohnniveaus zu unterbinden. Die schwarz-gelben Regierenden haben das nie unterstützt, jetzt propagieren sie offen den sozialpolitischen „Paradigmenwechsel“: Sie verabschieden den Arbeitslosen als entscheidende Problemfigur der Arbeitsmarktpolitik und die Vermittlung in Arbeit als deren große Aufgabe; an ihrer Stelle küren sie den „Aufstocker“ zur neuen Leitfigur. Die Betroffenen müssen sich also umstellen und lernen, als was sie bei der Politik allenfalls noch Verständnis finden können:
 „Langzeitarbeitslose müssen von der Vorstellung loskommen:  'Ich habe Hartz IV und verdiene was dazu.' Stattdessen muss es einen Anreiz geben zu sagen:  'Ich verdiene so gut es geht, und wenn es nicht reicht, dann zahlt die Gemeinschaft was dazu.'“ ( Arbeitsministerin von der Leyen, SZ, 14.1.)
Die Arbeitsministerin belehrt eben vor allem darüber, von welchen „Vorstellungen“ die Politik selbst „loskommen“ will: Zuerst von der „Vorstellung“, man müsse vom Arbeitslohn irgendwie doch auch leben können; das ist, dem Wirtschaftsweisen Hans Werner Sinn vom Münchner IFO-Institut zufolge eine rückwärtsgewandte, rundum „dumme Idee“. Zweitens muss die Politik davon loskommen, die Arbeitslosen zu versorgen und zu verwalten; die Alimentierung von Überzähligen ist eine unproduktive Verschwendung von Staatsgeldern. Statt dessen soll sie rentable, also billige Lohnarbeit mobilisieren; irgendwelche Anwendung, wenn Arbeit nur billig genug ist, wird sich schon finden – und das kleine Problem, dass von solcher Arbeit kein Mensch mehr leben kann, bewältigt die Politik mit einer Kombination aus privat gezahltem Lohn und öffentlicher Sozialhilfe.
Dieses neue Bekenntnis zum staatlich aufgestockten Billiglohn schließt selbstredend ein und nicht aus, dass es dabei immer etwas zu verbessern und verkehrte Entwicklungen zu korrigieren gibt. Dass der Staat nur dann aus öffentlichen Mitteln etwas drauflegen möchte auf das nicht ausreichende Verdienst von Billigproleten, wenn es gar nicht anders geht, will er schon allen Beteiligten einbleuen. Den Nehmern von Arbeit ist neben Anreizen (verbesserte Hinzuverdienstregelungen) auch mit immerwährenden Drohungen klarzumachen, dass nicht Hinzuverdienste die Grundsicherung aufstocken, sondern umgekehrt. Schon ist wieder viel die Rede von Sparmöglichkeiten bei Hartz-IV (Streichen des Elterngelds und Senkung der Heizkostenzuschüsse schon beschlossen!). Und laufend wird in Anknüpfung an Roland Koch öffentlich drüber nachgebrütet, wie man ein wenig Arbeitszwang („freiwillige Bürgerarbeit“) einführen könnte, um das Dasein als Empfänger von staatlicher Hilfe möglichst unerträglich und dadurch die Aufnahme von bezahlter Arbeit jeglicher Art „lohnend“ zu machen. Aber auch den Gebern von Arbeit ist klarzumachen, dass der Staat nicht beliebig und unbesehen Geschenke an sie verteilen möchte, wenn er ihnen durch seine Aufstockerei Lohnkosten erspart. Unfreiwillige Subventionierer von Geschäften wollen unsere Politiker nicht werden. Und so entdecken sie allenthalben mit der Einführung ihres schönen Niedriglohnsektors auch Fälle von Mißbrauch desselben. Wenn Schlecker seine Verkäuferinnen entlässt und als Leiharbeiterinnen bei einem drastisch gesenkten Entgelt wieder einstellt, so ist dies zwar eine innovative Nutzung der neuen gesetzlichen Regelungen, soll aber als Verstoß gegen diese gelten. Wenn ganze Branchen ihr Geschäft auf Niedriglohn gründen und mit dem Aufstocken der Löhne durch Hartz-IV kalkulieren, dann sagt auch die schwarz-gelbe Koalition einmal Njet! und führt Mindestlöhne ein, wie in der Pflege, der Weiterbildung u. a. Staatliche Kosten für den Niedriglohnsektor: Ja, aber nur wenn nötig, also so wenig wie möglich!
***
Natürlich verklickern demokratische Politiker die geplante Reform den Betroffenen als großartigen Dienst an ihnen. Sie wissen um die Qualität ihres Armutsregimes und die Millionen armer Schlucker, die „von der Stütze wegkommen wollen“ und dafür jedes staatliche und private Angebot annehmen. So gesehen ist es ein großherziges Angebot an die working poor, dass sie mehr arbeiten und verdienen dürfen, ohne dass ihnen das Verdiente gleich wieder weggenommen wird. Der Spruch, mit dem Sozialpolitiker ihre Initiative verkaufen - „Arbeit muss sich wieder lohnen!“ -, zeigt eine zynische Fürsorglichkeit: Arbeit, die sich für den Arbeitenden noch nicht einmal in dem trostlosen Sinn lohnt, dass sie ein Existenzminimum abwerfen würde, lohnt sich dadurch, dass das resultierende Kombi-Einkommen zu irgendeinem Betrag über der Hartz-IV-Grundsicherung liegt. Dass auch das eine echte Hilfe ist, lassen sich Presse und TV von ausgesuchten Musterexemplaren des neuen sozialstaatlichen Leitbilds bezeugen: Sie zerren arme Wichte, die genötigt und bereit sind zu „Nehme jede Arbeit!“, ans Licht der Öffentlichkeit, animieren sie dazu, das Vorurteil, sie seien faul, zu dementieren und ihre Ehre in die Versicherung zu legen, dass ihnen das Wichtigste ist, überhaupt  arbeiten zu dürfen. Mit dem geplanten Kombilohn könnten sie es sich besser leisten, für einen Hungerlohn zu arbeiten und dennoch überleben.  Ist das nicht schön!
Dass darüber weder die Arbeitslosigkeit verschwindet noch der Kreis von Grundsicherungsberechtigten kleiner wird, ist absehbar. Aber darum geht es auch nicht: Die schwarz-gelbe Regierung baut den Niedriglohnsektor aus und macht ihn zu einem Teil der geregelten deutschen Normalität, wenn sie auf ihre Weise dafür sorgt, dass „Arbeit sich wieder lohnt“:  - Für die arbeitenden Armen, denen die Staatsgewalt einen unhaltbaren Lebensunterhalt auf niedrigstem Niveau haltbar macht; sie können und müssen mehr solche Arbeitsangebote annehmen. - Für die Unternehmer sowieso, denen ein Teil der Unkosten für die Verfügbarkeit ihrer Arbeitskräfte abgenommen wird; sie haben einen schönen Anreiz, mehr solche Arbeitsplätze anzubieten. - Und für den Staat selbst, der den nationalen Preis der Arbeit senkt, ohne sein Budget zu stark in Anspruch nehmen zu lassen, und damit eine entscheidende Standortqualität und Wachstumsbedingung stärkt: die Billigkeit der Arbeiterklasse.
• Bei diesem Artikel handelt es sich um einen leicht überarbeiteten Artikel aus dem gerade erschienenen GegenStandpunkt 2/10.