
| Worin besteht der Sieg für Emmely? |
|
|
|
|
Höchstes Arbeitsgericht klärt auf: Bagatellkündigung nicht immer o.k.! Viele haben sich ereifert über die Hartherzigkeit und Ungerechtigkeit der Kündigung von „Emmely“. Diese über die Grenzen hinaus bekanntgewordene und zur Symbolfigur eines Kampfes gegen Unternehmerwillkür und Klassenjustiz aufgestiegene Kassiererin aus Berlin, die eigentlich Barbara heißt, hat jetzt von höchster Instanz Recht bekommen.
Ihre fristlose Kündigung durch den Arbeitgebers wegen unrechtmäßig eingelöster (vom Kunden verlorener) Getränkebons im Wert von 1,30 Euro ist zu Unrecht erfolgt – das hat, nach anderslautenden Urteilen der vorgelagerten Gerichte, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. „Emmely“ darf wieder ran an die Kasse, die nach ihrer Aussage ihr „Leben“ ist. Die Richter des obersten Arbeitsgerichts begründen ihr Urteil so: Nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit ist selbst dann, wenn Bagatelldiebstähle im Prinzip unabhängig von der Höhe des Schadens den Rausschmiss rechtfertigen, eine vorherige Abmahnung angesagt, zumal bei „Emmely“ eine Tatwiederholung nicht zu erwarten war. Der Arbeitgeber hat also den jeweiligen Einzelfall zu würdigen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen. Was als Erfolg für Emmely gefeiert wird, ist also zunächst einmal die Bestätigung der vorherigen Urteile: Auch das höchste Arbeitsgericht hält daran fest, dass jeder noch so kleine Verstoß gegen das Eigentumsrecht des Arbeitgebers ein Kündigungsgrund ist, der bestraft gehört. Die Relativierung, die das Gericht vornimmt, betrifft das Strafmaß (denn auch Abmahnung und Androhung einer Entlassung sind in diesem Sinne Sanktionen) – und dafür müssen selbst wieder gute Gründe vorliegen. Dass im Falle Emmely nicht gekündigt, sondern „nur“ abgemahnt wird, würdigt den langjährigen und ansonsten tadel-losen Dienst für das Geschäft des Arbeitgebers, dessen Eigentum die gute Frau nicht nur jahrzehntelang geachtet sondern tatkräftig vermehrt hat. Trotz dieser eindeutigen Klarstellungen gibt es Kommentare, die das Urteil verheerend finden. Weil es nicht eindeutig die Treuepflicht des Angestellten am fremden Eigentum über alles stellt, soll es angeblich auf jüngere Arbeitnehmer einladend wirken, es auch einmal mit Unrecht zu probieren. Viele entdecken in dem Urteil allerdings auch eine salomonische Lösung in unseren „schweren“ Zeiten. Wenn die nationale Moral mit ihrem Gerechtigkeitsdenken schon ständig auf die Probe gestellt wird durch Freiheiten der oberen Klassen und Stände, dann ist ein kleines Zeichen, dass man in dieser Republik Verständnis für die Nöte der kleinen Leute hat, schon mal ganz gut. Man braucht sie schließlich in vielerlei Hinsicht, also ist es nicht schlecht, ihnen bei aller normalerweise gebotenen Härte im Einzelfall durchaus auch mit Milde begegnen. Zumal dann, wenn auf diese Art und Weise die Luft aus einer kleinen Protestbewegung zu nehmen ist, die sich Emmely zur Symbolfigur erkoren hatte, um mit ihr gegen die Ungerechtigkeit der Oberen anzutreten. Wenn die Leute so billig bei der Stange zu halten sind, dann sollte man das nicht verschenken. In der Tat weise von den Richtern unseres höchsten Arbeitsgerichts. |


