Gewerkschaftliche Kampfkraft, die sich nicht lohnt PDF Drucken E-Mail
Verdi siegt vor Gericht

Verdi hat einen Sieg errungen. Nicht bei irgendwelchen Lohnkämpfen gegen die Arbeitgeber, sondern vor Gericht. Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.10 wird einer Klage von ver.di endgültig stattgegeben und der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit für die Leiharbeitsbranche wegen unzureichender „Sozialmächtigkeit“ abgesprochen: Auf Grund fehlender Mitglieder fehle ihr die Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite. Die christlichen Gewerkschaften hatten „Gefälligkeitsabschlüsse“ für die Arbeitgeber getätigt und diesen damit ermöglicht, von einer Klausel des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu profitieren, die besagt, „dass eine Firma Leiharbeiter nur dann schlechter bezahlen darf als die Stammbelegschaft, wenn dazu ein Tarifvertrag abgeschlossen ist“ (SZ, 17.12.2010).

Die equal-pay-Klausel des Gesetzes konnte durch den Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaften aufgehoben werden und genau dafür war dieser Dachverband in der Zeitarbeitsbranche überhaupt nur gegründet worden.

Für einen solchen Abschluss braucht es natürlich keine gewerkschaftlich organisierte Kampfkraft der Arbeitnehmerschaft, denn zum Unterlaufen der equal-pay-Klausel müssen die Arbeitgeber nicht gezwungen werden.

Mit dem Richterspruch sind die Tarifverträge, die diese Gewerkschaften mit den Unternehmern abgeschlossen haben, hinfällig. Es gibt ab sofort nur noch den von ver.di und den anderen Branchengewerkschaften unter dem Namen „Tarifgemeinschaft DGB“ im März 2010 mit einem anderen Unternehmerverband abgeschlossenen Vertrag. Die darin ausgehandelten und bis 2013 festgeschriebenen Löhne liegen ebenfalls klar unter denen der Nicht-Leiharbeiter (wie billig die im Übrigen entgolten werden, tut hier nichts zur Sache!). Und den Aufschlag gegenüber den „Dumpinglöhnen“ der CGZP kann man mit der Lupe suchen. Zufrieden ist ver.di-Chef Bsirske mit diesem Niedriglohn auch nicht: „... das Lohnniveau bleibt absolut unbefriedigend. Die Billiglohntarife der CGZP haben uns gezwungen, eine Lohnuntergrenze einzuziehen, die sicher nicht das Maß aller Dinge sein kann. Das ist ja der Grund, warum wir mittlerweile auf allen Ebenen aktiv werden.“ (Bsirske in BZ, 18.12. 2010).

Interessant, wozu die kampfstarken, also „sozialmächtigen“ DGB-Gewerkschaften sich von dem kleinen christlichen Konkurrenzverein haben „zwingen“ lassen: Nichts anderes anzustreben, als eine Untergrenze etwas oberhalb der „Billiglohntarife der CGZP“ zu ziehen. Offenbar ging es nur darum, den Christen das Feld der Leiharbeit nicht einfach zu überlassen und sich durch einen eigenen Abschluss mit Arbeitgebern selbst als Tarifpartner ins Spiel zu bringen. Probleme mit der eigenen Kampfkraft haben Bsirske und Co. jedenfalls nicht als Argument für den Verzicht auf mehr als „absolut unbefriedigende“ Ziele beim Tarifaushandeln angeführt. Dass wenige Leiharbeiter, die „modernen Tagelöhnern“ (Originalton IG Metall), in einer DGB-Gewerkschaft organisiert sind und mit ihnen allein sowieso kein richtiger Druck gegen die Arbeitgeber hätte ausgeübt werden können, wäre auch eine billige Ausrede gewesen für Vereine, die einiges könnten, wenn sie nur wollten. Nein, man ist stolz darauf, mit einem anderen Unternehmerverband als dem, der die Christengewerkschaft gegründet hat, eine „vernünftige“ Abklärung der Interessen beider Seiten herbeigeführt zu haben. Der herausgekommene „Kompromiss“ ist zwar „unbefriedigend“ (wie immer!), aber eben auch ein Schritt vorwärts: „Lohnuntergrenze“ immerhin!

Die „wirkliche Durchsetzungskraft gegenüber ihrem sozialen Gegenspieler“ (ver.di-Vize Gerd Herzberg), repräsentiert in der großen Zahl der Mitglieder, hat ver.di dann auf einem anderen Feld ins Spiel gebracht, wo es wieder nicht auf ihren wirklichen Einsatz ankommt. Per Klage hat diese Gewerkschaft jetzt ein gerichtliches Urteil erwirkt, um sich und den Rest der Tarifgemeinschaft vom Staat als alleinige legitime Vertreter der Kollegen in der Zeitarbeitsbranche inthronisieren zu lassen. Interessanterweise hat das Gericht nun das staatliche Interesse an einem kampfstarken Arbeitnehmerverband betont und die christliche „Pseudogewerkschaft“ wegen mangelnder „Sozialmächtigkeit“ ins Abseits gestellt. Starke Gewerkschaften braucht das Land – natürlich nur dann, wenn feststeht, dass diese Stärke nicht allgemeinwohlschädlich zu Klassenkampf, sondern allgemeinwohlnützlich für Ordnung und Stabilität an der Lohnfront genutzt wird.

Die Gewerkschaft jedenfalls feiert dieses Gerichtsurteil als ihren Erfolg. Unbeschadet dessen, dass dieser Erfolg auf der „Durchsetzungskraft“ ihrer Mitgliedslisten, also der Degradierung der potenziell lohnkämpfenden Mitglieder zu Karteileichen beruht.

"Die Feststellung der Tarifzuständigkeit ist erfreulich."  (ver.di, Pressemitteilung vom 14.12.2010)

Erfreulich ist diese Zuständigkeit, weil die Tarifgemeinschaft ab jetzt in Abstimmung mit den Arbeitgebern allein kontrolliert, wie billig die Löhne in der Zeitarbeit sein dürfen, und wo die Untergrenze dessen liegt, was an Lohn in der BRD überhaupt gezahlt wird. Und das markiert für den ver.di–Vize „einen wichtigen Schritt für die tarifpolitische Stabilität der Leiharbeitsbranche“: Die Beschäftigten dort haben die schöne Sicherheit, dass ihr Niedriglohn – zumindest bis 2013 – nicht noch tiefer fallen kann, und die Arbeitgeber müssen die von ver.di durch die Klage angezettelte Unsicherheit, ob der Tarifvertrag mit der CGZP Bestand hat, nicht länger ertragen.

Die Arbeitnehmer, die ihren schäbigen Lohn jetzt konkurrenzlos von Verdi ausgehandelt kriegen, haben damit, wenn schon nicht mehr Geld, so doch eine neue Perspektive:

Es ist ein Schritt auf dem langen Weg, Lohndumping zu verhindern.“ (Sommer in stern.de10.1.2011)

Denn merke: Billiglöhne, die Verdi und Konsorten „frei“ vereinbaren, also ganz nach eigenem Gutdünken und unter freundlicher Zurkenntnisnahme der Bedürfnisse der Gegenseite, sind keine Dumping-, sondern Mindestlöhne.

Neben diesem Sieg ihrer neuen Monopolvertretung haben die Zeitarbeiter wenig zu feiern. Ein wenig Glück haben lustigerweise gerade diejenigen unter ihnen, die unter den aufgehobenen Tarifvertrag der christlichen „Pseudogewerkschaft“ fielen. Die bekommen jetzt „equal pay“ und ver.di verspricht ihnen volle Unterstützung beim Einklagen von „Millionen von Lohnnachzahlungen“. Relatives Pech aber haben – zu dumm! - diejenigen, in deren Arbeitsvertrag schon vorsorglich die Klausel enthalten ist, „dass bei Feststellung der Tarifunfähigkeit des christlichen Dachverbands automatisch der Tarifvertrag des DGB-Dachverbands Gültigkeit hat.“ (Jurist Internet).